Rufnummer mitnehmen: So klappt die Portierung Ihrer Firmennummern
Ihre Telefonnummer steht auf Visitenkarten, Fahrzeugen und in jedem Kundenverzeichnis. Beim Wechsel von Anlage oder Anbieter muss sie mit. Wir erklären, wie die Portierung abläuft und woran sie am häufigsten scheitert.
Sie können Ihre Festnetz- und Firmenrufnummern beim Anbieterwechsel mitnehmen – das Telekommunikationsgesetz gibt Ihnen darauf einen Anspruch. Die Portierung beauftragen Sie über den neuen Anbieter, der auch die Kündigung beim alten übernimmt. Damit sie klappt, müssen Firmenname, Anschrift und Rufnummern im Auftrag exakt mit den Daten beim bisherigen Anbieter übereinstimmen.
Was Rufnummernportierung bedeutet
Bei der Rufnummernportierung zieht eine Telefonnummer von einem Anbieter zum anderen um. Für Anrufer ändert sich nichts: Sie wählen dieselbe Nummer, nur landet der Anruf künftig bei Ihrer neuen Anlage.
Portiert werden können einzelne Rufnummern ebenso wie ganze Rufnummernblöcke mit Durchwahlen, wie sie viele Unternehmen nutzen (zum Beispiel 05308 1234-0 bis -99). Bei Blöcken gilt: Es zieht immer der ganze Block um, einzelne Durchwahlen lassen sich nicht herauslösen.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Daten sammeln: Rechnung des bisherigen Anbieters heraussuchen. Dort stehen Vertragsinhaber, Anschrift und Kundennummer genau so, wie der alte Anbieter sie gespeichert hat.
- Portierungsauftrag ausfüllen: Der neue Anbieter stellt ein Formular bereit, oft „Anbieterwechselauftrag“ genannt. Darin stehen alle mitzunehmenden Nummern und die Daten des Anschlussinhabers.
- Unterschrift des Anschlussinhabers: Bei Firmen unterschreibt eine vertretungsberechtigte Person.
- Abstimmung zwischen den Anbietern: Der neue Anbieter reicht den Auftrag ein, der alte bestätigt ihn oder lehnt ihn mit Begründung ab.
- Portierungstermin: Beide Anbieter einigen sich auf ein Datum. An diesem Tag werden die Nummern umgeschaltet.
Bei sorgfältiger Vorbereitung dauert das typischerweise einige Wochen. In der Praxis sollten Sie drei bis fünf Wochen einplanen, bei Rufnummernblöcken oder mehreren Anschlüssen auch etwas mehr.
Die häufigsten Gründe für Ablehnungen
Die meisten Portierungen scheitern nicht an der Technik, sondern an Formalien. Typische Stolpersteine:
- Abweichender Firmenname: „Mustermann GmbH“ statt „Mustermann Haustechnik GmbH“ reicht für eine Ablehnung.
- Alte Anschrift: Der Anschluss läuft beim alten Anbieter noch auf die frühere Adresse.
- Vertragsinhaber ist nicht die Firma: etwa ein Gesellschafter privat oder eine Schwesterfirma.
- Unvollständige Rufnummernliste: Eine vergessene Nummer bleibt beim alten Anbieter und wird mit der Kündigung abgeschaltet.
- Bereits gekündigter Anschluss: Wer selbst gekündigt hat, riskiert, dass die Nummern nach Vertragsende verfallen.
Gleichen Sie deshalb alle Angaben mit der letzten Rechnung ab, bevor der Auftrag rausgeht. Eine Ablehnung kostet in der Regel mehrere Tage oder Wochen.
Kündigung: Warum Sie nicht selbst kündigen sollten
Der Reflex ist verständlich: neuer Anbieter, also alten Vertrag kündigen. Bei der Rufnummernmitnahme ist genau das riskant. Die Kündigung sollte im Rahmen der Portierung über den neuen Anbieter laufen. So wird der alte Anschluss erst dann abgeschaltet, wenn die Nummern beim neuen Anbieter aktiv sind.
Haben Sie bereits gekündigt, sprechen Sie sofort mit dem neuen Anbieter. Solange der alte Vertrag noch läuft, lässt sich die Portierung oft noch retten. Prüfen Sie auch Mindestlaufzeiten: Die Portierung ist bei bestehendem Vertrag möglich, die vertraglichen Grundgebühren können aber bis zum Laufzeitende weiterlaufen.
Was am Portierungstag passiert
Am Portierungstag schaltet der alte Anbieter die Nummern ab, der neue schaltet sie auf. Meist geschieht das innerhalb weniger Stunden, kurze Unterbrechungen sind möglich. Gesetzlich darf die Versorgung bei einem Anbieterwechsel nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen sein.
Damit der Tag ruhig verläuft:
- Die neue Anlage ist vorher vollständig eingerichtet und getestet.
- Jemand prüft nach der Umschaltung jede Hauptnummer und den Faxeingang per Testanruf von außen.
- Mitarbeitende wissen, an wen sie sich bei Problemen wenden.
Eine vollständige Liste für den Wechsel finden Sie in unserer Checkliste zur Umstellung der Telefonanlage.
Sonderfälle: Umzug, Mobilnummern, Sondernummern
Umzug in eine andere Stadt: Festnetznummern sind an ein Ortsnetz gebunden. Bei einem Umzug in ein anderes Vorwahlgebiet lässt sich die Nummer in der Regel nicht mitnehmen. Innerhalb desselben Ortsnetzes ist das dagegen meist kein Problem.
Mobilfunknummern: Auch sie lassen sich portieren, allerdings in einem eigenen Verfahren mit dem Mobilfunkanbieter. Sie können Mobilnummern nicht ohne Weiteres in eine Cloud-Telefonanlage übernehmen; meist werden sie stattdessen per App oder Weiterleitung eingebunden.
Sondernummern: Servicenummern wie 0800 oder 0180 laufen über eigene Verträge und werden separat umgestellt. Nehmen Sie sie trotzdem in die Bestandsliste auf.
Einzelnummern und Rufnummernblöcke
Unternehmen nutzen meist eine von zwei Varianten – und für die Portierung ist wichtig zu wissen, welche:
- Einzelrufnummern: mehrere voneinander unabhängige Nummern, wie man sie von kleineren Anschlüssen kennt. Jede Nummer wird im Auftrag einzeln aufgeführt.
- Rufnummernblock (Anlagenanschluss): eine Stammnummer mit einem Bereich an Durchwahlen, etwa -0 bis -99. Im Auftrag stehen Stammnummer und Blockgröße.
Unternehmen, die beides haben – etwa einen Block für das Büro und zusätzlich eine Einzelnummer für das Fax – müssen beides angeben, oft sogar aus unterschiedlichen Verträgen. Ein Blick auf die Rechnungen der letzten Monate zeigt, welche Anschlüsse bestehen. Fehlt eine Nummer im Auftrag, wird sie mit dem alten Vertrag abgeschaltet.
Unterlagen-Checkliste für den Portierungsauftrag
Legen Sie sich vor dem Ausfüllen folgende Unterlagen bereit:
- aktuelle Rechnung des bisherigen Anbieters mit Kundennummer
- exakter Firmenname und Anschrift, wie sie auf dieser Rechnung stehen
- vollständige Liste aller Rufnummern, Blöcke und Faxnummern
- Name der vertretungsberechtigten Person, die unterschreibt
- gewünschter Zeitraum für die Umschaltung und Termine, die tabu sind
- Ansprechpartner im Haus, der für Rückfragen erreichbar ist
Hat sich Ihr Firmenname oder Ihre Anschrift seit Vertragsabschluss geändert, klären Sie das am besten vorab mit dem bisherigen Anbieter. So vermeiden Sie eine Ablehnung, die den Wechsel um Wochen verschiebt.
Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Internetanschluss vom Wechsel betroffen ist. Läuft Telefonie und Internet heute über denselben Vertrag, darf die Kündigung der Telefonie nicht versehentlich auch die Internetleitung abschalten, über die künftig Ihre Cloud-Telefonie läuft. Klären Sie das vor dem Auftrag mit beiden Anbietern.
So nimmt STKom Ihnen die Portierung ab
Wir prüfen Ihre Rechnungen und Rufnummernlisten vorab auf Stolpersteine, füllen den Portierungsauftrag mit Ihnen aus und stimmen den Termin mit dem bisherigen Anbieter ab. Für Kunden unserer Cloud-Telefonie ist die Portierung kostenfrei. Mehr zum Ablauf lesen Sie auf unserer Seite zur Rufnummernportierung.
Fragen zur Rufnummernmitnahme
Kann ich meine Firmennummer zu jedem Anbieter mitnehmen?
Grundsätzlich ja, innerhalb desselben Ortsnetzes. Das Telekommunikationsgesetz sieht die Rufnummernmitnahme beim Anbieterwechsel vor. Voraussetzung ist, dass der neue Anbieter in Ihrem Vorwahlbereich Nummern betreiben kann und die Daten im Auftrag stimmen.
Wie lange dauert eine Rufnummernportierung?
Planen Sie drei bis fünf Wochen ab vollständigem Auftrag ein. Die Umschaltung selbst geschieht an einem vereinbarten Tag. Fehlerhafte Angaben im Auftrag verzögern den Prozess am häufigsten.
Was kostet die Mitnahme der Rufnummer?
Das hängt von den Anbietern ab. Der bisherige Anbieter kann ein Entgelt berechnen, das in seiner Preisliste steht. Der neue Anbieter übernimmt die Portierung oft ohne Zusatzkosten – bei STKom ist sie für Cloud-Telefonie-Kunden kostenfrei.
Kann ich einzelne Durchwahlen aus einem Block mitnehmen?
Nein. Ein Rufnummernblock wird immer vollständig portiert. Einzelne Durchwahlen lassen sich nicht herauslösen. Wer nur einen Teil braucht, nimmt trotzdem den ganzen Block mit und nutzt die übrigen Nummern einfach nicht.
Warum wurde meine Portierung abgelehnt?
Meist wegen abweichender Daten: Firmenname, Anschrift oder Vertragsinhaber stimmen nicht exakt mit den Angaben beim bisherigen Anbieter überein, oder eine Rufnummer fehlt in der Liste. Gleichen Sie den Auftrag mit der letzten Rechnung ab und reichen Sie ihn korrigiert erneut ein.
Passt oft dazu
Erzählen Sie uns, wo es hakt.
Ein paar Sätze genügen. Wir melden uns zu unseren Geschäftszeiten – mit einer ehrlichen Einschätzung, nicht mit einem Verkaufsgespräch.
- Telefon, Mo–Do 8:30–17:00 Uhr, Fr 8:30–15:30 Uhr05308 935030
- E-Mailinfo@stkom.de
- AdresseBerliner Straße 60, 38165 Lehre