Was ist Rufnummernportierung?
Rufnummernportierung bedeutet, dass ein Unternehmen seine bestehenden Telefonnummern beim Wechsel des Telefonanbieters mitnimmt. Für Anrufer ändert sich nichts – sie wählen dieselbe Nummer und landen nach dem Umzug beim neuen Anbieter.
Die Telefonnummer steht auf Briefbögen, Fahrzeugen, Webseiten und in Kundendaten. Sie zu verlieren, wäre teuer. Das Telekommunikationsgesetz gibt Kunden deshalb einen Anspruch auf die Mitnahme.
Ablauf eines Nummernumzugs
Der neue Anbieter stellt im Auftrag des Kunden einen Portierungsantrag beim bisherigen Anbieter. Dieser prüft die Angaben – Firmenname, Anschrift, Rufnummern – und bestätigt einen Termin. Am Stichtag werden die Nummern im Netz umgeschaltet. Gesetzlich soll die Unterbrechung dabei nicht länger als einen Arbeitstag dauern; in der Praxis sind es meist nur Minuten bis wenige Stunden.
Durchwahlblöcke und Ortsnetz
Viele Firmen haben keine Einzelnummern, sondern einen Rufnummernblock mit Durchwahlen, etwa 12345-0 bis -99. Ein solcher Block wird immer als Ganzes portiert. Ortsnetznummern lassen sich grundsätzlich nur innerhalb ihres Ortsnetzes nutzen; zieht der Betrieb in eine andere Vorwahl, ist eine Portierung in der Regel nicht möglich.
Häufige Stolpersteine
- Abweichende Schreibweise des Firmennamens zwischen Antrag und Altvertrag führt zur Ablehnung. - Der alte Anschluss wird vorher gekündigt – dann können Nummern verloren gehen. Die Kündigung sollte über den Portierungsauftrag laufen. - Fax- und Sondernummern werden übersehen. Eine Schritt-für-Schritt-Hilfe bietet der Ratgeber Rufnummer mitnehmen.
Einordnung
Portierung ist meist Teil eines Wechsels auf Cloud-Telefonie oder einen SIP-Trunk. Technisch ist danach VoIP der Übertragungsweg.
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